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   BVerwG, 22.03.1993 - 4 B 25.93   

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https://dejure.org/1993,11072
BVerwG, 22.03.1993 - 4 B 25.93 (https://dejure.org/1993,11072)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1993 - 4 B 25.93 (https://dejure.org/1993,11072)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1993 - 4 B 25.93 (https://dejure.org/1993,11072)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwägung von öffentlichen oder privaten Belangen - Berücksichtigung von ausdrücklich von der Planfeststellungsbehörde ausgeschlossenen oder nicht eingeführten Sachverständigengutachten - Erfordernis einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1993 - 4 B 25.93
    Ebenfalls ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Senats vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - (NJW 1986, 1508 = BVerwGE 72, 282) ab.

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht nicht ausgesprochen, daß die Planung eines "Großprojekts" ausnahmslos eine Verkehrszählung voraussetze (vgl. BVerwGE 72, 282 [BVerwG 06.12.1985 - 4 C 59/82]).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1993 - 4 B 25.93
    Der Senat hat wiederholt bestätigt, daß tatsächliche oder plangegebene Vorbelastungen von Einfluß auf den Umfang etwaiger Schutzansprüche sind (vgl. die Urteile vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15, vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 und vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1993 - 4 B 25.93
    Das Erstgericht hat auf das Erfordernis der Planrechtfertigung nicht verzichtet, sondern darauf im Gegenteil unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - (BVerwGE 84, 123) ausdrücklich abgehoben.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1993 - 4 B 25.93
    Der Senat hat wiederholt bestätigt, daß tatsächliche oder plangegebene Vorbelastungen von Einfluß auf den Umfang etwaiger Schutzansprüche sind (vgl. die Urteile vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15, vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 und vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1993 - 4 B 25.93
    Der Senat hat wiederholt bestätigt, daß tatsächliche oder plangegebene Vorbelastungen von Einfluß auf den Umfang etwaiger Schutzansprüche sind (vgl. die Urteile vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15, vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 und vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1993 - 4 B 25.93
    Im übrigen bedarf es insoweit der Durchführung eines Revisionsverfahrens auch deshalb nicht, weil in der Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen die Verwertung von Gutachten, die im Verwaltungsverfahren eingeholt worden sind, im Prozeß unzulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89).
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